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- Der/ die Kursteilnehmende erhält eine FZK Fortbildung .
- Der/ die Kursteilnehmende verpflichtet sich, an den Sitzungen teilzunehmen.
- Fehlzeiten, die der/ die Kursteilnehmende zu vertreten hat, können grundsätzlich nachgeholt werden. Die Kosten dieser Nachholkurse trägt der/ die Teilnehmende. Die Fehlzeiten dürfen 30% der Kurszeiten nicht überschreiten.
- Vom Focusing Zentrum Karlsruhe zu vertretende Fehlzeiten werden grundsätzlich nachgeholt. Falls möglich, kann ein Kursteil durch eine gleichwertige Vertretung übernommen werden.
- Die Kosten sind mit der Anmeldung zu entrichten.
- Rücktritt von der Anmeldung ist bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Eine Verwaltungsgebühr von 100,00€ wird einbehalten.